Maia Ziegler

staatlich anerkannte, durch die Präsidentin des
Landgerichts München 1 öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die georgische Sprache

Maia Ziegler

staatlich anerkannte, durch die Präsidentin des
Landgerichts München 1 öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die georgische Sprache

Professionelle Übersetzungen

Lexikonia - deutsch-georgische, georgisch-deutsche beglaubigte Übersetzungen

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Meine Dienstleistungen

Als durch die Präsidentin des Landgerichts München 1 öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die georgische Sprache fertige ich georgisch- deutsche und deutsch-georgische Übersetzungen (je nach Ihrem Bedarf auch/vor allem beglaubigt) in folgenden Bereichen an:
f
behördliche / gerichtliche Dokumente (Ausweise, alle Arten von Urkunden, Patente, Gerichtsentscheidungen, Steuerbescheide / -erklärungen etc.), sonstige juristische Texte / Verträge / Gesetze
h
Rechtsmedizin / Medizin im Allgemeinen / (rechts-) medizinische Gutachten / Diagnosen / Behandlungspläne / sog. Residenturnachweise, Syllabi etc.
g
Militärtechnik, Militärkunde
Untertitelung/Drehbücher
Politikwissenschaft, Wirtschaft, Sprachwissenschaft / Semantik und allgemeine Literatur, Wirtschaft, Handel und Marketing, Tourismus, Textilien und Mode, Kunst, Philosophie, Religion, Webseiten und Internet

Über mich

  • Staatliches Fremdspracheninstitut Georgien (heute Ilia Universität) mit Deutsch als Fremdsprache
  • Gewinnerin mehrerer literarischer Wettbewerbe in Georgien
  • Mehrjährige redaktionelle Tätigkeit für georgische und deutsche Veröffentlichungen / Presse / mehrere eigene Veröffentlichungen
  • MA NdL / Neuere deutsche Literatur und Politikwissenschaft an der LMU München
  • Das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts und der LMU München
  • Staatliche Prüfung für Übersetzer in Hessen
  • Durch die Präsidentin des Landgerichts München 1 öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die georgische Sprache
  • Mitglied des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer

Honorar

Honorar

Festpreise für Übersetzungen lassen sich leider nicht pauschal angeben.

Generell richten sich die Preise für meine Tätigkeiten nach JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen, Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten, auch Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz genannt).

Gemäß dem obigen Gesetz wird der Preis anhand der Länge und der Komplexität des Textes sowie dessen Formatierung errechnet. Ebenfalls ausschlaggebend ist, wie schnell Sie Ihre fertige Übersetzung brauchen (eine Expressübersetzung wird innerhalb von 48 Stunden geliefert).

Wichtig ist auch, ob die Übersetzung für behördliche und/oder gerichtliche Zwecke beglaubigt werden muss.
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